Rehabilitation (Stuttg) 2016; 55(02): 130-132
DOI: 10.1055/s-0042-103356
Aus der DGRW
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften (DGRW) zur Weiterentwicklung der „Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining“ der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) vom 1.1.2011

Suggestions of the German Society for Rehabilitation Sciences Aimed at the Advancement of the “Framework Agreement on Rehabilitation Sports and Functional Training”, Issued Jan. 1, 2011 by the Federal Rehabilitation Council (BAR) Arbeitsgruppe „Bewegungstherapie“
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
12. April 2016 (online)

Prämisse

Für die in der Rehabilitation vorherrschenden Gesundheitsstörungen wie z. B. Erkrankungen der Bewegungsorgane, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Stoffwechselerkrankungen, onkologische Erkrankungen und psychische Erkrankungen sind bewegungstherapeutische Interventionen zentrale Elemente der Therapie [1] [2]. Im Sinne der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der Weltgesundheitsorganisation [3] ist es Ziel bewegungstherapeutischer Interventionen, die physische Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit wiederherzustellen oder zu verbessern (Körperfunktionen, -strukturen), zu körperlich aktiven Lebensstilen hinzuführen und zur Beibehaltung und Wiederaufnahme von Berufstätigkeit, Alltags- und sozialen Aktivitäten beizutragen (Aktivitäten, Partizipation) [4] [5].

Innerhalb der Rehabilitationskette können bewegungsbezogene Interventionen bereits während der ambulanten oder stationären Rehabilitation sowie weiterhin in der Nachsorge (z. B. in den ambulanten Herzsportgruppen) zu direkten Selbstwirksamkeitserfahrungen und dem Aufbau von gesundheitsbezogener Handlungskompetenz (i. S. von Empowerment) beitragen. Um nachhaltige Wirkungen in Bezug auf einen bewegungsreicheren Lebensstil zu erzielen, müssen entsprechende Therapiebausteine mit spezifizierten Methoden, Inhalten und Durchführungshinweisen für den Aufbau von Bindung an körperliche Aktivität entwickelt und eingesetzt werden [6] [7] [8]. Dabei sind indikationsspezifische und indikationsübergreifende Voraussetzungen der Funktionsfähigkeit zu berücksichtigen.

Die Deutsche Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften (DGRW) begrüßt und unterstützt ausdrücklich den Rehabilitationssport und das Funktionstraining. Vor dem Hintergrund des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstands bedarf die „Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining“ der BAR aus Sicht der DGRW allerdings dringend einer Überarbeitung, und zwar insbesondere in Bezug auf die nachfolgend genannten Punkte. Auch an anderer Stelle wurde kürzlich auf Defizite bei der Formulierung der Rahmenempfehlung hingewiesen [9] und es wurden Anpassungen angemahnt.

1 Die Empfehlungen wurden in der Arbeitsgruppe Bewegungstherapie der DGRW (http://dgrw-online.de/kommissionen-und-arbeitsgruppen/arbeitsgruppe-bewegungstherapie.html) erarbeitet. Mitwirkende waren: Angelika Baldus, Dr. Silke Brüggemann, Dr. Inge Ehlebracht-König, Prof. Dr. Wiebke Göhner, Prof. Dr. Gerhard Huber, Dr. Oliver Klassen, Prof. Dr. Gert Krischak, Prof. Dr. Klaus Pfeifer (Sprecher), Prof. Dr. Annette Probst, Florian Sandeck, Prof. Dr. Gorden Sudeck, Dr. Rudolf Schulte, Dr. Wilfried Schupp, Prof. Dr. Klaus Schüle, Prof. Dr. Mieke Wasner.