Mit der Publikation des Robert Koch-Institutes (RKI) [1] wurden Bedingungen geschaffen, auf die interventionell tätige
Chirurgen, Unfallchirurgen und Orthopäden unbedingt Rücksicht nehmen müssen.
Sowohl der Arbeitskreis Interventioneller Ultraschall der Deutschen Gesellschaft
für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) als für den Bereich Sonographie
zuständige Dachorganisation als auch die European Federation of Societies for
Ultrasound in Medicine and Biology (EFSUMB) haben sich eingehend mit diesem
Thema beschäftigen müssen.