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Dtsch Med Wochenschr 2016; 141(09): 658-660
DOI: 10.1055/s-0042-106133
DOI: 10.1055/s-0042-106133
Medizin im Kontext
Kommunikation und Management
Vorsorgevollmachten: Ohne Vollmacht kein Entscheidungsrecht
Without health care proxy, no power of decisionWeitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
28. April 2016 (online)
Liegt der Ehemann nach einem Unfall im Koma, glaubt seine Frau, über die medizinische Versorgung entscheiden zu können. Erleidet der hochbetagte Vater einen Schlaganfall und ist nicht mehr ansprechbar, möchte sein Sohn für ihn zu einer Therapie einwilligen. Auch wenn solche Szenarien häufig vorkommen – ohne eine Vorsorgevollmacht sind sie nicht möglich. Welche Punkte wie geregelt werden müssen, ist nicht nur für die Betroffenen wichtig – auch medizinisches Personal sollte genau Bescheid wissen.
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Literatur
- 1 Bundesnotarkammer. Zentrales Vorsorgeregister www.vorsorgeregister.de (letzter Zugriff: 6.4.2016)