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Rofo 2016; 188(06): 605
DOI: 10.1055/s-0042-107762
DOI: 10.1055/s-0042-107762
Mitteilungen des BDR
GOÄ 5377 nur einmal oder mehrfach?
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Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
25. Mai 2016 (online)

Unter Berufung auf den GOÄ-Kommentar von Brück im Deutschen Ärzteverlag verweigern nach wie vor einige PKV-Versicherungen die Erstattung für einen mehrfachen Ansatz der Ziffer 5377 GOÄ (Zuschlag CT zur computergestützten Analyse einschließlich 3D-Rekonstruktion). Dort heißt es ohne nähere Begründung, dass diese Ziffer „nur einmal berechnungsfähig“ sei.