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Aktuelle Urol 2016; 47(03): 196
DOI: 10.1055/s-0042-108624
DOI: 10.1055/s-0042-108624
Recht in der Praxis
Arzneimittelverschreibungsverordnung – Auch Vorname und Telefonnummer müssen aufs Rezept
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Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
07. Juni 2016 (online)

Rezepte müssen neben den bisherigen Pflichtangaben nun auch den Vornamen und die Telefonnummer des Verschreibenden enthalten. Dies soll Apothekern bei Rückfragen die Kontaktaufnahme zum Behandler erleichtern. In Kraft getreten ist diese Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) bereits am 1. Juli 2015.
Erstveröffentlichung: Klin Monatsbl Augenheilkd 2016; 233: 236