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PiD - Psychotherapie im Dialog 2016; 17(03): 12-13
DOI: 10.1055/s-0042-109328
DOI: 10.1055/s-0042-109328
Alles was Recht ist
Dokumentation von A bis Z
So gelingt sie rechtssicherWeitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
21. September 2016 (online)
Eine ordnungsgemäße Dokumentation gehört zu den Berufspflichten von Psychotherapeuten. Die Pflicht zur Dokumentation ergibt sich aber auch als vertragliche Nebenpflicht aus dem Behandlungsvertrag. Wozu dient sie, wie ist sie zu erfüllen und welche Stolpersteine gibt es?