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Rofo 2016; 188(07): 705
DOI: 10.1055/s-0042-110514
DOI: 10.1055/s-0042-110514
Mitteilungen des BDR
GOÄ 5377 nur einmal oder mehrfach?
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Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
29. Juni 2016 (online)
![](https://www.thieme-connect.de/media/roefo/201607/lookinside/thumbnails/10-1055-s-0042-110514-1.jpg)
Unter Berufung auf den GOÄ-Kommentar von Brück im Deutschen Ärzteverlag verweigern nach wie vor einige PKV-Versicherungen die Erstattung für einen mehrfachen Ansatz der Ziffer 5377 GOÄ (Zuschlag CT zur computergestützten Analyse einschließlich 3D-Rekonstruktion). Dort heißt es ohne nähere Begründung, dass diese Ziffer „nur einmal berechnungsfähig“ sei.