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Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten 2016; 05(03): 220
DOI: 10.1055/s-0042-111275
DOI: 10.1055/s-0042-111275
Nachrichten
Keine Einschränkungen bei Rheuma-Patienten
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Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
07. Juli 2016 (online)

Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie in Baden-Württemberg können ihre Rheumapatienten weiterhin im Rahmen einer medikamentösen (konservativen) Basistherapie versorgen. Dies gilt unabhängig davon, ob sie die Zusatzweiterbildung Orthopädische Rheumatologie absolviert haben oder nicht. Das hat die Landesärztekammer (LÄK) Baden-Württemberg vor kurzem in einer Klarstellung zu den Kompetenzgrenzen internistische Rheumatologie/ orthopädische Rheumatologie bekräftigt.