
Muss eine konservative orthopädische Praxis eine Kollegin oder einen Kollegen zum Hygienebeauftragten Arzt bestimmen? Oder gilt
dies nur unter bestimmten Voraussetzungen? Wie ist die Rechtslage für Praxen, die Neuraltherapie anbieten oder Infiltrationen
beziehungsweise intraartikuläre Injektionen vornehmen? Diese Frage haben in den letzten Wochen BVOU-Mitglieder diskutiert.