RSS-Feed abonnieren
DOI: 10.1055/s-0042-115883
Kostenunterdeckung im SAV Forderung nach Ausgleich
DIE NEUEN HEILVERFAHREN DER DGUVPublikationsverlauf
Publikationsdatum:
06. Oktober 2016 (online)
Die Anforderungen der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) für die Neuen Heilverfahren wurden am 1.1.2013 im neuen Katalog vorgestellt. Die Umsetzung für die Zulassungen zum SAV (Schwerstverletzungsartenverfahren) sollten 2014 abgeschlossen sein. Diese Anforderungen stellten viele Unfallchirurgische Kliniken vor große strukturelle und personelle Herausforderungen. Hintergrund war der Wunsch der DGUV nach einer Qualitätsverbesserung in der Behandlung der Patienten mit schwersten Arbeits- und Wegeunfällen durch Lenkung in qualifizierte Zentren mit hohen Fallzahlen. Dass die Erlöse für diese Kliniken den geforderten Qualitätsverbesserungen angepasst werden sollten, war nicht vorgesehen.
-
Literatur
- 1 Bonnaire F.. Die neuen Heilverfahren 2015: Entwicklung aus der Sicht des Bundesverbands der Durchgangsärzte (BDD) Trauma und Berufskrankheit. 2014 S 381-4
- 2 Die neuen Heilverfahren 2015. www.dguv.de/landesverbaende/de/med_reha/Schwerstverletzungsartenverfahren/index.jsp
- 3 >Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten (Suppl. 01) 2012; Weißbuch Schwerverletzten-Versorgung DGU 2 Auflage