Wenn Polizei und Rettungsdienst gemeinsam zum Einsatz kommen, dann funktioniert die Zusammenarbeit in der Regel recht reibungslos. Allerdings: Wo verschiedene Organisationen tätig werden, sind aus juristischer Sicht dem gemeinsamen Handeln manche Grenzen gesetzt. Der Beitrag skizziert diese Grenzen und gibt Hinweise, was bei der Zusammenarbeit bedacht werden muss.