Manchmal kommt es zu Situationen, in denen Arbeitnehmer sich derartig überlastet fühlen, dass sie ihren
Beruf nicht mehr mit angemessener Sorgfalt ausführen können. Wenn eine angestellte Hebamme bemerkt, dass
sie die Pflichten aus ihrem Arbeitsvertrag nicht mehr erfüllen kann, ohne sich selbst oder andere zu
gefährden, ist sie zu einer Überlastungsanzeige verpflichtet. Unser Experte erläutert die gesetzlichen,
arbeits- und zivilrechtlichen Grundlagen.