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DOI: 10.1055/s-0042-118477
Intrakranielle Stents beim Gemeinsamen Bundesausschuss – „Wir werden das Ministerium auf die ethischen und forensischen Schwierigkeiten hinweisen“
Publication History
Publication Date:
26 October 2016 (online)
![](https://www.thieme-connect.de/media/roefo/201611/lookinside/thumbnails/10-1055-s-0042-118477-1.jpg)
Am 15.09.2016 hat der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) in seiner öffentlichen Sitzung über die Erstattungsfähigkeit von Intrakraniellen Stents abgestimmt und den „Einsatz von Stents zur Behandlung intrakranieller Gefäßstenosen weitgehend ausgeschlossen“ (Pressemitteilung des G-BA vom 15.09.16). Mit diesem Termin ist ein vorläufiger Schlusspunkt unter eine gesundheitspolitische Diskussion gezogen, in die die Deutsche Gesellschaft für Neuroradiologie intensiv involviert war. Professor Dr. Bernd Eckert, Chefarzt Neuroradiologie an der Asklepios Klinik Hamburg Altona und Vizepräsident des Berufsverbandes Deutscher Neuroradiologen (BDNR), hat als klinischer Experte für die Deutsche Krankenhausgesellschaft an den Beratungen im G-BA teilgenommen, die sich über nahezu zwei Jahre hingezogen haben. Hier skizziert Prof. Eckert die wichtigsten Aspekte der Entscheidung.