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DOI: 10.1055/s-0042-120195
Aktuelles
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Publication History
Publication Date:
13 April 2017 (online)
Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz kommt – Bundestag hat zugestimmt
Für die Therapieberufe soll es nach oben gehen: Am 16. Februar 2017 hat der Bundestag mit großer Mehrheit für das neue Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) gestimmt, am 10. März auch der Bundesrat. Nun kann es in Kraft treten. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe möchte mit dem Gesetz für eine zeitgemäße Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln sorgen und die Weichen stellen „für die Weiterentwicklung dieser wichtigen Leistungsbereiche“. Er sagt: „Mit dem Gesetz unterstreichen wir die hohe Bedeutung von Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen für die Patientenversorgung und schaffen den gesetzlichen Rahmen für eine angemessene Vergütung.“
Können sich Berufsverbände und Kassen in Gebührenverhandlungen nicht einigen, kommt es zu einem Schiedsverfahren. Es soll verhindern, dass Kassen die Preise diktieren. Die Vertragspartner müssen sich auf eine unabhängige Schiedsperson einigen, welche zwischen ihnen vermittelt und neue Preise festlegt. Das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) sieht ein beschleunigtes Schiedsverfahren vor, wonach innerhalb von drei Monaten eine Lösung vorliegen muss. Können sich die Vertragspartner nicht auf eine Schiedsperson einigen, wird diese innerhalb eines Monats von der Aufsichtsbehörde bestimmt. Das soll verhindern, dass sich Verfahren in die Länge ziehen und Therapeuten trotz stetig steigender Preise viele Monate oder gar ein Jahr auf Vergütungserhöhungen warten müssen. Klagen gegen den Schiedsspruch haben nun keine aufschiebende Wirkung mehr.
Das HHVG erlaubt nun gesetzlichen Kassen und Berufsverbänden, in den Jahren 2017, 2018 und 2019 bei ihren Gebührenverhandlungen die Steigerungsrate der Grundlohnsumme außer Acht zu lassen. Die jährlich festgelegte Steigerungsrate galt als Obergrenze für die Verhandlungen und lag viele Jahre unter der Inflationsrate. Die Gehälter in den Praxen sind in dieser Zeit kaum gestiegen. Nun werden die Gebührenverhandlungen auf neue Beine ohne Grenzen gestellt. Sollten sich Kassen und Berufsverbände nicht einigen können, sieht das HHVG ein beschleunigtes Schiedsverfahren vor, das spätestens nach drei Monaten abgeschlossen sein muss (Stichwort). Um die Auswirkungen überprüfen zu können, hat das HHVG die Regelung vorerst auf drei Jahre begrenzt. Mit einer Transparenzregelung soll gesichert werden, dass die ausgehandelte Preiserhöhung auch bei den Mitarbeitern der Praxen ankommt. Praxisinhaber sollen die Höhe der gezahlten Arbeitsentgelte anonym offenlegen. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) sieht diese Regelung eher kritisch, bedeutet das vermutlich noch mehr Bürokratie. Sie werden dazu mit den Krankenkassen Regelungen in den Rahmenempfehlungen treffen. Die Transparenzregel kommt erst bei Verhandlungen im Jahr 2018 zum Tragen.
Der zweite für die Therapeuten bedeutende Beschluss betrifft die Weiterentwicklung. Die Kassen werden verpflichtet, mit den Berufsverbänden Verträge über Modellvorhaben zur „Blankoverordnung“ abzuschließen: Der Arzt verordnet weiterhin das Heilmittel, die Therapeuten dürfen jedoch selbst über Art, Dauer und Frequenz bestimmen. Die bisher innerhalb der Physiotherapie erfolgten Modellvorhaben zur Blankoverordnung sind dem Bundestag bekannt. Um jedoch entscheiden zu können, ob diese Versorgungsform sich für eine Regelversorgung eignet, braucht es aus Sicht der Bundespolitiker weitere Daten. Es soll in jedem Bundesland Modellvorhaben geben.
Insgesamt bewertet der SHV das HHVG als positiv und spricht von einem guten Tag für die Heilmittelversorgung. „Die Berufe müssen attraktiver werden, finanziell, aber auch in der übertragenen Verantwortung“, kommentiert der SHV. Eine Einschätzung des GKV-Spitzenverbandes lesen Sie auf Seite 9.
ba