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Rofo 2017; 189(02): 171-174
DOI: 10.1055/s-0042-124625
DOI: 10.1055/s-0042-124625
DRG-Mitteilungen
Abrechnungsfähigkeit strahlentherapeutischer Leistungen durch Facharzt für Diagnostische Radiologie
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
31. Januar 2017 (online)
Die Judikatur musste sich wiederholt mit der Frage befassen, ob und in welchem Umfang zugelassene Fachärzte diagnostische Leistungen in der vertragsärztlichen Versorgung erbringen und abrechnen können (vgl. etwa Fortschr Röntgenstr 2006, 132; 2006, 349; 2011, 401; 2011, 486; 2013, 775; 2014, 187; 2014, 889; abrufbar unter http://radiologie-und-recht.de/de/archiv.radiologie.und.recht/beitraege.ab.2003/). In einer aktuellen Entscheidung hatte das BSG (Urt. v. 4.5.2016, Az.: B 6 KA 13/15 R) nunmehr darüber zu befinden, ob ein Facharzt für Diagnostische Radiologie strahlentherapeutische Leistungen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung erbringen und abrechnen darf.