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DOI: 10.1055/s-0042-1745924
Eine weitere Hürde ist genommen: Die Finanzierungsvereinbarung. Kommt jetzt endlich Bewegung in die Umsetzung der Telematikinfrastruktur?
Was ist eigentlich aus der Telematikinfrastruktur geworden? Eine berechtigte Frage angesichts der Tatsache, dass eine Anbindung an die TI noch immer nicht möglich ist. Als wir die TI vor gut einem halben Jahr an dieser Stelle schon einmal vorgestellt haben, sind wir verhalten optimistisch davon ausgegangen, dass der Anschluss an die TI noch im selben Jahr erfolgen könnte.
Allerdings war schon damals klar, dass der (freiwillige) Anschluss an die TI ab dem 1. Juli 2021 eine reine Formalität bleibt, solange der dafür notwendige elektronische Heilberufsausweis (eHBA) zwar beantragt, aber noch nicht ausgegeben werden kann. Das ist erst möglich, wenn die Berechtigung über das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) geprüft werden kann, das aber bis zuletzt noch nicht flächendeckend betriebsbereit war.
Neues Timing für Telematikinfrastruktur: Im April 2022 könnte es losgehen
Hier nun kommt Bewegung in die Sache. Eine wichtige Hürde ist inzwischen genommen: Mit den Unterschriften der maßgeblichen Verbände und des GKV auf der Finanzierungsvereinbarung ist nun auch vertraglich genau geregelt, wer die Einrichtung und den Betrieb der TI finanziert. Und auch das ist passiert: Nachdem das elektronische Gesundheitsberuferegister Anfang 2022 zunächst in NRW im Pilotbetrieb gestartet ist, wurde die Testphase inzwischen auf weitere Bundesländer ausgeweitet. Laut der zuständigen Stellen ist eine flächendeckende Anbindung im zweiten Quartal in Sichtweite. Es könnte also schon im April losgehen.
Publication History
Article published online:
15 March 2022
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