Seit 16. März gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Bis 31. März mussten alle Beschäftigten im Gesundheitswesen, die bis zum Stichtag noch nicht über einen vollständigen Impfschutz oder ein Genesenenattest verfügt haben, an die zuständigen Gesundheitsämter gemeldet werden. Immer noch ist die Lage in Deutschland uneinheitlich. Zum Versorgungskollaps kam es bislang nicht.