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VPT Magazin 2022; 08(04): 24
DOI: 10.1055/s-0042-1750489
DOI: 10.1055/s-0042-1750489
Recht
Amtsgericht verurteilt Patienten wegen Terminausfall
Knifflige Fälle aus der VPT-Rechtsabteilung
Zusammenfassung
In einem von der Rechtsanwaltskanzlei Alt und Partner betriebenen Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht Hamburg-Altona mit dem Aktenzeichen 314 b C 238/21 wurde mit Urteil vom 21.03.2022 ein Patient dazu verurteilt, 136,50 Euro nebst Zinsen sowie außer-gerichtliche Rechtsanwaltskosten zu zahlen, weil er zwei Termine bei einem Physiotherapeuten vereinbart hatte und in einem Fall weniger als 24 Stunden vor dem Termin und im zweiten Fall gar nicht absagte.
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
03. Juni 2022
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