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DOI: 10.1055/s-0043-100086
Das neue Korruptionsstrafrecht im Gesundheitswesen – Was ist jetzt verboten, was ist noch erlaubt? (Teil 1)
Publication History
Publication Date:
06 April 2017 (online)
Am 04.06.2016 ist das neue Korruptionsstrafrecht im Gesundheitswesen in Kraft getreten. Die Klinischen Monatsblätter für Augenheilkunde haben bereits mehrfach darüber berichtet [1], [2]. In mehreren Beiträgen soll das neue Korruptionsstrafrecht nun anhand konkreter Fallbeispiele erläutert werden.
Ziel ist es, statt weitschweifiger rechtstheoretischer Ausführungen konkrete Fallbeispiele aus der Lebenswirklichkeit zu behandeln und deren mögliche Strafbarkeit oder Straffreiheit zu beurteilen. Da die neuen Straftatbestände erst wenige Monate gelten, existieren bisher keinerlei konkrete Erfahrungen mit der Behandlung dieser Fälle durch die Staatsanwaltschaften oder gar die Strafgerichte. Sämtliche Feststellungen im Rahmen dieses Beitrags können daher lediglich unverbindliche Einschätzungen sein, ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
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Literatur
- 1 Steinbrück R. Bundeskabinett verabschiedet Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Korruption. Klin Monatsbl Augenheilkd 2015; 232: 1250-1251
- 2 Steinbrück R. Bundestag beschließt Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen. Klin Monatsbl Augenheilkd 2016; 233: 684-685
- 3 Fischer T. Korruptionsverfolgung im Gesundheitswesen – dringender denn je!. Medstra 2015; 1: 1-2
- 4 Deutscher Bundestag. Drucksache 18/5452. 02.07.2015. Online: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/054/1805452.pdf Stand: 22.11.2016