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DOI: 10.1055/s-0043-101580
Neues zur sektoralen Heilpraktikererlaubnis
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
11. April 2017 (online)

Seit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 2009 beschäftigt dieses Thema immer wieder die Gerichte. Damals hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Physiotherapeuten das Recht zusteht, eine auf den Bereich der Physiotherapie begrenzte Heilpraktikererlaubnis durch Ablegung einer auf diesen Bereich beschränkten Heilpraktikerprüfung zu erwerben. Dies hat den Vorteil, dass Physiotherapeuten ohne ärztliche Verordnung eigenständig Behandlungen am Patienten vornehmen dürfen, da die sektorale Heilpraktikererlaubnis auch die Berechtigung beinhaltet, Diagnosen zu erstellen. Der Umfang der Ausbildung zur sektoralen Heilpraktikererlaubnis ist deutlich geringer als der Umfang der Ausbildung zum Heilpraktiker und umfasst im Bereich der Physiotherapie 60 Unterrichtsstunden mit einer sich hieran anschließenden Prüfung. Von dieser Möglichkeit haben zwischenzeitlich deutschlandweit mehrere Tausend Physiotherapeuten Gebrauch gemacht.
Den Physiotherapeuten folgend haben zwischenzeitlich weitere Berufsgruppen die sektorale Heilpraktikererlaubnis für sich entdeckt. Nach der Berufsgruppe der Chiropraktiker ist es auch den Ergotherapeuten gelungen, diesen Anspruch gerichtlich durchzusetzen. Wir hatten bereits im Jahre 2015 hierüber berichtet.