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Psychiatr Prax 2017; 44(03): 126-127
DOI: 10.1055/s-0043-101605
DOI: 10.1055/s-0043-101605
Debatte: Pro & Kontra
Übernahme der sektorübergreifenden Versorgung durch private Leistungsanbieter – Kontra
Takeover of Cross-Sectoral Care by Private Providers? – ContraWeitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
11. April 2017 (online)

Zunächst scheint eine Begriffsklärung notwendig: „Sektorübergreifende Versorgung“ wird zum einen in der akuten Krankenversorgung im SGB-V-Bereich verwendet und dabei auf die Sektoren ambulante, teilstationäre und stationäre Behandlung bezogen. Zum anderen beschreibt der Begriff weitergehend den Sektor der psychiatrischen Behandlung plus die Sektoren Eingliederungshilfe, Rehabilitation, Pflege, Arbeitsunterstützung usw.
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Literatur
- 1 Pankratz C, Pajonk F-G. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt – die Konzernisierung der ambulanten Psychiatrie?. Sozialpsychiatrische Informationen 2011; 3: 50-52