Klin Monbl Augenheilkd 2017; 234(03): 260-261
DOI: 10.1055/s-0043-102527
Recht in der Praxis
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Das neue Korruptionsstrafrecht im Gesundheitswesen – Was ist jetzt verboten, was ist noch erlaubt? (Teil 3)

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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
29. März 2017 (online)

Am 04. 06. 2016 ist das neue Korruptionsstrafrecht im Gesundheitswesen in Kraft getreten. Die Klinischen Monatsblätter für Augenheilkunde haben bereits mehrfach darüber berichtet. In mehreren Beiträgen möchten wir Ihnen das neue Korruptionsstrafrecht anhand konkreter Fallbeispiele erläutern. Ziel ist es, statt weitschweifiger rechtstheoretischer Ausführungen konkrete Fallbeispiele aus der Lebenswirklichkeit zu behandeln und deren mögliche Strafbarkeit oder Straffreiheit zu beurteilen. Sämtliche Feststellungen im Rahmen des vorliegenden Beitrags können dabei lediglich unverbindliche Einschätzungen sein, ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Lesen Sie in dieser Ausgabe nun den 3. Teil der Artikelserie: Fallgruppe Arzt und Unternehmensbeteiligung.