Rofo 2017; 189(03): 268-270
DOI: 10.1055/s-0043-102926
DRG-Mitteilungen
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Minimal-invasive Gefäßeingriffe unter Röntgenkontrolle: Radiologische Interventionen gehören in die Radiologie!

Stellungnahme der Fachgesellschaften und Berufsverbände der Radiologie und der Neuroradiologie zur aktuellen Diskussion der MWBO
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
09. März 2017 (online)

Die Interventionelle Radiologie, das heißt die bildgestützte minimal-invasive Gefäßtherapie mittels Kathetertechniken, genießt in Deutschland einen hervorragenden Ruf. Viele alters- und lebensstil-bedingte Erkrankungen der Blutgefäße wie etwa die periphere arterielle Verschlusskrankheit (pAVK) lassen sich auf diese Weise wirkungsvoll, patientenschonend und kostengünstig behandeln. Seit über 60 Jahren werden die Kompetenzen auf dem Gebiet der minimal-invasiven Medizin im Fach Radiologie gepflegt und ständig weiterentwickelt. Eine Reklamation dieser Therapieverfahren durch andere medizinische Fachgebiete, wie sie in der aktuellen Diskussion um die Musterweiterbildungsordnung (MWBO) der Bundesärztekammer erfolgt, schadet der Versorgungsqualität, führt zu einer vermehrten Strahlenbelastung der Patientinnen und Patienten und treibt durch unkontrollierbare Leistungsausweitungen die Kosten im Gesundheitswesen in die Höhe. Die Fachgesellschaften und Berufsverbände der Radiologie und der Neuroradiologie fordern deshalb die Nachbarfächer und die Bundesärztekammer auf, beim Prinzip der Interdisziplinarität zu bleiben und die bildgestützten interventionell-radiologischen Therapieverfahren in der Radiologie zu belassen.