Transfusionsmedizin 2017; 7(02): 80-81
DOI: 10.1055/s-0043-106864
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Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

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Tobias J. Legler
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Publication Date:
30 May 2017 (online)

Jährlich werden etwa 40 kg Anti-D-Immunglobulin aus dem nicht europäischen Ausland nach Deutschland importiert [1]. Der überwiegende Anteil stammt aus den USA. Angesichts der unsicheren wirtschaftspolitischen Beziehungen zu dem Hauptlieferanten des Anti-D-Immunglobulins ist die Arbeit von Masja de Haas et al. zur Einführung einer gezielten präpartalen Anti-D-Prophylaxe nach vorhergehender Blutuntersuchung auch für Deutschland klinisch hoch relevant. Durch dieses Vorgehen könnte jährlich in Deutschland bei ca. 39 000 Schwangeren eine nicht indizierte Verabreichung der Rh-Prophylaxe in der 28. – 30. Schwangerschaftswoche mit potenziellen Risiken vermieden werden.

Besonders interessante Aspekte dieser Studie für die Einführung dieser neuen Technik in unsere tägliche Praxis sind die Zentralisierung der Untersuchungen von jährlich ca. 25 600 D-negativen Schwangeren an einem Standort, die vollständige Automatisierung der Untersuchungen und das Mitführen einer Positivkontrolle aus Plasma von Schwangeren mit einer niedrigen Konzentration fetaler DNA in jedem Testlauf. Alle diese Maßnahmen führen zu einer beachtlich hohen Sensitivität von 99,94%. Interessanterweise war die Rate falsch negativer Testergebnisse der pränatalen Bestimmung des fetalen RHD-Status aus mütterlichem Blut deutlich geringer als die Rate falsch negativer Testergebnisse der postnatalen serologischen RhD-Bestimmung des Neugeborenen. Es spricht für das Gesundheitssystem der Niederländer, dass das Angebot einer neuen pränatalen Untersuchung bereits im 1. Jahr der Anwendungsbeobachtung von 98% der Zielpopulation wahrgenommen wurde. Erstaunlich effizient ist auch die Zuverlässigkeit der Probengewinnung, da nur in einem Fall eine Probenverwechslung nachgewiesen wurde.

Das niederländische Screeningprogramm bedarf meiner Ansicht nach bei der Übertragung auf Deutschland kleiner Korrekturen: Die Empfehlung, die Blutentnahme auf die 27. – 29. Schwangerschaftswoche zu beschränken, entbehrt einer wissenschaftlichen Grundlage und führt im Einzelfall zu einer verspäteten Applikation der Anti-D-Prophylaxe. Weiterhin sollte die postnatale RhD-Bestimmung bei Schwangerschaften mit pränatal negativem RHD-Status beibehalten werden, um die Gefahr einer Alloimmunisierung der Mutter im Falle einer falsch negativen Bestimmung in der Schwangerschaft zu minimieren.

Zusammengefasst bestätigt die Studie von Frau de Haas et al. die positiven Erfahrungen mit der gezielten präpartalen Anti-D-Prophylaxe in Dänemark [2] und stellt damit eine wichtige Grundlage für die geplante Beratung einer diesbezüglichen Änderung der Mutterschafts-Richtlinien im Gemeinsamen Bundesausschuss dar [3].