Als weiterer Schritt der Umsetzung des E-Health-Gesetzes wurden durch die KBV und GKV-Spitzenverband, nachdem zunächst im November letzten Jahres die technischen Anforderungen sowie die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen festgesetzt wurden, nun am 21.02.2017 Vergütungsregelungen für die Videosprechstunde beschlossen. Damit wird die Videosprechstunde in den EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) eingeführt und kann somit ab 1. April 2017 – also 3 Monate früher als vom E-Health-Gesetz vorgesehen – abgerechnet werden.