RSS-Feed abonnieren
DOI: 10.1055/s-0043-109796
Sozialversicherungspflicht von Notärzten – neue gesetzliche Regelungen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
22. Juni 2017 (online)
Der Bundestag hat am 16.02.2017 mit dem Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG) die Beitragsfreiheit in der gesetzlichen Sozialversicherung für Honorarärzte im Rettungsdienst beschlossen. Ziel des Gesetzes ist die Verbesserung der Lage von Patienten. Die Beitragsfreiheit für Notärzte trägt diesem Ziel Rechnung, denn die Sicherstellung der Notarztversorgung gestaltet sich aufgrund der unklaren sozialversicherungsrechtlichen Rechtslage der Notärzte zunehmend schwieriger; immer weniger Ärzte sind bereit, Notarztdienste zu übernehmen. Betroffen sind vor allem die ländlichen Gebiete. Durch die Neuregelung im HVVG soll dem entgegengewirkt werden. Die Sicherstellung einer flächendeckenden notärztlichen Versorgung ist im Interesse des Allgemeinwohls und zum Schutz von Leben und Gesundheit von Patienten in Akutsituationen notwendig. Mit der Neuregelung wird – so die Gesetzesbegründung [1] – das Engagement von Ärzten, die häufig zusätzlich zu ihrer angestellten ärztlichen Tätigkeit z. B. in einem Krankenhaus Notarztdienste verrichten, erleichtert. Der Bundesrat hat das Gesetz am 10.03.2017 gebilligt. Die neuen Regelungen für Honorarärzte sind am 11.04.2017 – am Tag nach der Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt – in Kraft getreten.
-
Literatur
- 1 Bundestags-Drucksache 18/11205, S. 79.
- 2 Bundestag-Drucksache 18/11142, S. 2.
- 3 Bundestag-Drucksache 18/11142, S. 4.
- 4 Bundestag-Drucksache 18/11142, S. 5.
- 5 sh. dazu. https://www.bgw-online.de/DE/Leistungen-Beitrag/Versicherung/Versicherte/Aenderungen-Unfallversicherungsschutz-nebenberufliche-Notaerzt-innen.html Stand: April 2017
- 6 BSG vom 01.08.2016, B 12 R 19/15 B.