Geburtshilfe Frauenheilkd 2017; 77(06): 592-597
DOI: 10.1055/s-0043-109903
GebFra Magazin
Aufklärung in der Frauenheilkunde
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Aufklärungspflichten in der Gynäkologie und Geburtshilfe

Teil 1: Allgemeine Aspekte medizinischer Aufklärungen
Florian Schütz
Universitätsfrauenklinik Heidelberg, Im Neuenheimer Feld 440, 69120 Heidelberg>
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Christof Sohn
Universitätsfrauenklinik Heidelberg, Im Neuenheimer Feld 440, 69120 Heidelberg>
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Markus Wallwiener
Universitätsfrauenklinik Heidelberg, Im Neuenheimer Feld 440, 69120 Heidelberg>
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Sarah Hug
Universitätsfrauenklinik Heidelberg, Im Neuenheimer Feld 440, 69120 Heidelberg>
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Sabine Eismann
Universitätsfrauenklinik Heidelberg, Im Neuenheimer Feld 440, 69120 Heidelberg>
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Florian Lapert
Universitätsfrauenklinik Heidelberg, Im Neuenheimer Feld 440, 69120 Heidelberg>
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Juliane Nees
Universitätsfrauenklinik Heidelberg, Im Neuenheimer Feld 440, 69120 Heidelberg>
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Sylwia Wejchert
Universitätsfrauenklinik Heidelberg, Im Neuenheimer Feld 440, 69120 Heidelberg>
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Joachim Rom
Universitätsfrauenklinik Heidelberg, Im Neuenheimer Feld 440, 69120 Heidelberg>
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Publication History

Publication Date:
28 June 2017 (online)

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Zusammenfassung

Aufklärungen über medizinische Interventionen sind von großer forensischer Bedeutung. Sie sollten von erfahrenen Ärzten in einem standardisierten Setting durchgeführt werden. Je elektiver ein Eingriff, desto ausführlicher müssen der Nutzen und die Risiken sowie Komplikationsmöglichkeiten gegeneinander abgewogen werden. Besondere Aufmerksamkeit muss minderjährigen Patienten, Sprachbarrieren und ambulanten Operationen gewidmet werden. Aufklärungen sollten zunächst die allgemeinen Risiken einer Intervention oder eines Eingriffs aufgreifen. Eine Individualisierung eines Aufklärungsbogens weist die Inhalte des Gesprächs nach. Danach sollte gemäß der Anamnese und der körperlichen Untersuchung individualisiert über die speziellen Risiken der jeweiligen Patientin aufgeklärt werden. Hierbei müssen handschriftlich individuelle Anmerkungen gemacht werden, welche die Risiken konkret benennen. Die Patientin muss im Sinne einer Risiko-Nutzen-Bewertung in der Lage sein, für sich selbst zu entscheiden, ob sie die Operationen durchführen lassen will.