Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift 2017; 12(03): 70-72
DOI: 10.1055/s-0043-110317
Praxis
Steuerrecht
© Karl F. Haug Verlag in Georg Thieme Verlag KG

Weniger vorauszahlen, mehr sparen

Hans-Ludwig Dornbusch

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Publication Date:
07 June 2017 (online)

Summary

Selbstständige Heilpraktiker müssen nach § 37 Einkommensteuergesetz (EStG) vierteljährlich Einkommensteuer-Vorauszahlungen leisten. Eine Einzugsermächtigung an das Finanzamt ist oft nicht sinnvoll. Bei Begleichung über Geldanlagen oder Kredite sollten Sie den letztmöglichen Zahlungstermin wählen. Eine Kürzung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen können Sie beantragen, wenn Sie aufgrund geringerer Einnahmen oder höherer Ausgaben weniger Gewinn erwirtschaften.