Subscribe to RSS
Please copy the URL and add it into your RSS Feed Reader.
https://www.thieme-connect.de/rss/thieme/en/10.1055-s-00000135.xml
Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift 2017; 12(03): 70-72
DOI: 10.1055/s-0043-110317
DOI: 10.1055/s-0043-110317
Praxis
Steuerrecht
Weniger vorauszahlen, mehr sparen
Subject Editor:
Further Information
Publication History
Publication Date:
07 June 2017 (online)
Summary
Selbstständige Heilpraktiker müssen nach § 37 Einkommensteuergesetz (EStG) vierteljährlich Einkommensteuer-Vorauszahlungen leisten. Eine Einzugsermächtigung an das Finanzamt ist oft nicht sinnvoll. Bei Begleichung über Geldanlagen oder Kredite sollten Sie den letztmöglichen Zahlungstermin wählen. Eine Kürzung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen können Sie beantragen, wenn Sie aufgrund geringerer Einnahmen oder höherer Ausgaben weniger Gewinn erwirtschaften.