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Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift 2017; 12(03): 70-72
DOI: 10.1055/s-0043-110317
DOI: 10.1055/s-0043-110317
Praxis
Steuerrecht
Weniger vorauszahlen, mehr sparen
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Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
07. Juni 2017 (online)
Summary
Selbstständige Heilpraktiker müssen nach § 37 Einkommensteuergesetz (EStG) vierteljährlich Einkommensteuer-Vorauszahlungen leisten. Eine Einzugsermächtigung an das Finanzamt ist oft nicht sinnvoll. Bei Begleichung über Geldanlagen oder Kredite sollten Sie den letztmöglichen Zahlungstermin wählen. Eine Kürzung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen können Sie beantragen, wenn Sie aufgrund geringerer Einnahmen oder höherer Ausgaben weniger Gewinn erwirtschaften.