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Der Nuklearmediziner 2017; 40(04): 291-295
DOI: 10.1055/s-0043-111361
DOI: 10.1055/s-0043-111361
Basiswissen Nuklearmedizin
Dokumentationspflicht für Nuklearmediziner
Duties of documentation for nuclear medicine physiciansWeitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
04. Dezember 2017 (online)

1 Einleitung
Zu den grundlegenden Pflichten des Arztes im Zusammenhang mit der Behandlung gehört es, eine Patientenakte zu führen. Diese Pflicht ist u. a. in § 630f Abs. 1 BGB sowie im § 10 der Musterberufsordnung für Ärzte enthalten. Gerade im Bereich der Nuklearmedizin gibt es jedoch einige Besonderheiten, die im Folgenden noch einmal dargestellt werden sollen.