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DOI: 10.1055/s-0043-116921
Elektrokonvulsionstherapie unter Zwang? – Pro
Involuntary Electroconvulsive Therapy? – ProPublikationsverlauf
Publikationsdatum:
25. August 2017 (online)
Die Vorstellung, in einer psychiatrischen Klinik gegen seinen Willen in Narkose versetzt und mittels „Elektroschocks“ behandelt zu werden, löst bei den meisten Menschen großes Unbehagen aus und weckt negative Assoziationen an längst überwunden geglaubte Kapitel der Psychiatriegeschichte. Und doch erhalten auch heutzutage in manchen psychiatrischen Kliniken Menschen eine Elektrokonvulsionstherapie (EKT) gegen ihren „natürlichen“ Willen, weil Psychiater eine solche Maßnahme aus medizinischer Sicht für angezeigt halten, rechtliche Betreuer ihre Einwilligung erteilen und zuständige Gerichte diese Einwilligung genehmigen [1] [2]. All dies geschieht im Rahmen geltenden Rechts (§ 1906 BGB). Doch ist eine EKT gegen den Patientenwillen auch ethisch zulässig?
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Literatur
- 1 Besse M, Methfessel I, Wiltfang J. et al. Elektrokonvulsionstherapie gegen den natürlichen Patientenwillen. Nervenarzt 2017; 88: 46-52
- 2 Methfessel I, Sartorius A, Zilles D. Electroconvulsive therapy against the patientsʼ will: A case series. World J Biol Psychiatry 2017; 16: 1-7
- 3 Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN). Achtung der Selbstbestimmung und Anwendung von Zwang bei der Behandlung psychisch erkrankter Menschen. Eine ethische Stellungnahme der DGPPN. Nervenarzt 2014; 85: 1419-1431
- 4 Folkerts HW. Elektrokrampftherapie. Indikation, Durchführung und Behandlungsergebnisse. Nervenarzt 2011; 82: 93-103
- 5 Grözinger M, Conca A, DiPauli J. et al. Elektrokonvulsionstherapie. Psychiatrische Fachgesellschaften aus vier Ländern empfehlen einen rechtzeitigen und adäquaten Einsatz. Nervenarzt 2012; 83: 919-925
- 6 Gather J, Vollmann J. Kommentar I zum Fall: „Problematik einer Patientenverfügung in der Psychiatrie“. Ethik Med 2014; 26: 239-240