Intensivmedizin up2date 2018; 14(04): 435-447
DOI: 10.1055/s-0043-118789
Neuro-Intensivmedizin
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Hirntod und Umgang mit (potenziellen) Organspendern und Angehörigen

Matthias N. Ungerer
,
Silvia Schönenberger
,
Ana Paula Barreiros
,
Anne-Bärbel Blaes-Eise
,
Axel Rahmel
Further Information

Publication History

Publication Date:
16 November 2018 (online)

In den letzten Jahren hat die Diagnose des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls bei schwer hirngeschädigten Patienten an Bedeutung gewonnen. Der Hirntod, definiert als nicht behebbarer Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms, ist Voraussetzung zur Organentnahme im Rahmen einer Organspende. Der Artikel stellt die gesetzlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen vor.

Kernaussagen
  • Der Hirntod ist definiert als nicht behebbarer Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms (irreversibler Hirnfunktionsausfall).

  • Die Hirntodfeststellung erfolgt auf Basis der aktuellsten Fortschreibung der Richtlinie der Bundesärztekammer anhand eines Drei-Stufen-Schemas und besteht aus klinischen und apparativen Untersuchungen.

  • Nach der endgültigen Diagnose des Hirntodes beginnt die Phase der organerhaltenden Behandlung für den potenziellen Organspender. Bei Patienten, die selbst oder deren Angehörige keiner Organspende zugestimmt haben, muss die intensivmedizinische Therapie zeitnah beendet werden.

  • Die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Feststellung des Hirntodes und zur Organentnahme potenzieller Organspender gibt das Transplantationsgesetz vor.

  • Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) ist in Deutschland zuständig für die Koordinierung von Organspenden.

  • Die DSO unterstützt die Krankenhäuser in vielfältiger Weise während des Organspendeprozesses aber auch bei Fortbildungen zum Thema Organspende des medizinischen Personals. Der Hauptansprechpartner der DSO ist hierbei der Transplantationsbeauftragte in den Krankenhäusern.

  • Der Betreuung der Angehörigen eines potenziellen Organspenders kommt große Bedeutung zu.