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intensiv 2017; 25(06): 283
DOI: 10.1055/s-0043-118877
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Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
06. November 2017 (online)

Grober Behandlungsfehler wegen Übersehen eines Kompartmentsyndroms
Das Oberlandesgericht Hamm kam aufgrund unterlassener Befunderhebung in Richtung eines Kompartmentsyndroms zu dem Schluss, dass dem in der Nachsorge nach diagnostizierter Prellung tätigen Hausarzt ein grober Behandlungsfehler unterlaufen ist. Bei für eine bloße Prellung atypischer geschilderter Schmerzsymptomatik und Störungen der Beweglichkeit ist die Sichtkontrolle des betroffenen Bereichs unter Abnahme des Gipses erforderlich. Für den Verlust des rechten Unterarms wurden dem 50-jährigen Patienten 50.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.
OLG Hamm, Urteil vom 13.06.2017 – 26 U 59/16