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DOI: 10.1055/s-0043-119188
Das neue Strahlenschutzgesetz – Überblick über die Auswirkungen auf das Fachgebiet der Radiologie
Publication History
Publication Date:
14 September 2017 (online)
Das „Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung" beschloss der Bundestag am 27.6.2017. Es soll den Strahlenschutz verbessern, übersichtlicher gestalten und unnötige bürokratische Hemmnisse abzubauen. Zudem setzt der Bundestag mit dem neuen Gesetz auch die Richtlinie 2013/59/Euratom des Europäischen Rates vom 5.12.2013 um. Es wird überwiegend zum 1.10.2017 in Kraft treten und ersetzt die bisher gültigen Bestimmungen der Röntgenverordnung, sowie der Strahlenschutzverordnung.
Zwar bleiben viele Paragrafen überwiegend identisch mit den bisherigen Regelungen – doch einige Neuerungen wirken sich auch auf den medizinischen Bereich aus. Auf welche Änderungen sich Radiologinnen und Radiologen, MTRA und Medizinphysikexperten einstellen müssen, erläutert Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Wigge im folgenden Beitrag.