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DOI: 10.1055/s-0043-120895
Sinnvolle oder sinnfreie Debatte?
Zum Beitrag: Elektrokonvulsionstherapie unter Zwang? – Pro & Kontra. Psychiat Prax 2017; 44: 313–315Publication History
Publication Date:
06 November 2017 (online)
Bereits vor fünf Jahren erklärte die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Neurologie (DGPPN) gemeinsam mit den Schwestergesellschaften aus Österreich, Italien und der Schweiz in einer Stellungnahme [1], dass die Indikationsschwelle für die Anwendung der Elektrokonvulsionstherapie (EKT) herabgesetzt werden soll, dies Behandlungsverfahren also nicht mehr Ultima Ratio ist. Vor dem Hintergrund der damals beginnenden Debatte um Senkung der stationären Behandlungskosten ein nachvollziehbares Manöver, denn EKT wird von den Krankenkassen gesondert und erheblich honoriert. Die Erfolgswahrscheinlichkeit dieser symptomatischen Behandlungsform wurde von den Lobbyverbänden mit 50 % reklamiert, bei Cochrane ist eine Evidenz nicht verzeichnet.
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Literatur
- 1 DGPPN. Elektrokonvulsionstherapie: Psychiatrische Fachgesellschaften aus vier Ländern empfehlen einen rechtzeitigen und adäquaten Einsatz. stn-2012-06-07
- 2 Gather J, Vollmann J. Elektrokonvulsionstherapie unter Zwang? – Pro. Psychiat Prax 2017; 44: 313-314
- 3 Gather J, Vollmann J. Problematik einer Patientenverfügung in der Psychiatrie. Ethik Med 2014; 26: 237-238
- 4 Gather J, Vollmann J. Kommentar I zum Fall: „Problematik einer Patientenverfügung in der Psychiatrie. a.a.O. 239-240
- 5 a.a.O. 240