Liebe Leserin, lieber Leser,
Schwangerschaft und Geburt sind als ursprüngliche und sehr intime Lebensabläufe nicht
mit Behandlung erfordernden Gesundheitsstörungen gleichzusetzen. Ein möglichst ungestörter
Verlauf der Entbindung mit Eins-zu-Eins-Betreuung der Gebärenden durch ihre Hebamme
hilft geburtshilfliche Komplikationen und konsekutive Eingriffe zu vermeiden. Prozesszufriedenheit
der Schwangeren bzw. der werdenden Eltern wird dabei allerdings nicht nur durch augenscheinlich
leicht objektivierbare Qualitätskriterien abgebildet. Geburtshilfliche Sicherheit
von Mutter und Kind unter Wahrung größtmöglicher Selbstbestimmung der Schwangeren
markieren in diesem Kontext unverrückbare Zielpunkte. Dies umfasst damit auch die
grundsätzliche Freiheit der werdenden Mutter, über den Ort der Geburt unabhängig entscheiden
zu können. Das individuelle Setting wird dabei vom mütterlichen Bestreben getragen
sein, in einer geschützten (häuslichen) Umgebung und in Tuchfühlung mit supportiv
wirkenden Personen ihr Kind zur Welt zu bringen. Äußere Stellgrößen wie räumliche
Gegebenheiten, Licht, Geräusche, Stimmen nehmen dabei ebenso wie Achtsamkeit auf Intimsphäre,
Begleitung oder Bewegungsmöglichkeit den Charakter maßgeblicher Entscheidungsgrößen
an.