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retten! 2018; 07(03): 169-171
DOI: 10.1055/s-0043-122438
DOI: 10.1055/s-0043-122438
Recht & Berufspolitik
Der Heileingriff als Körperverletzung
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
16. Juli 2018 (online)
Nach deutschem Recht ist jeder medizinische Eingriff juristisch erst einmal eine Körperverletzung. Erlaubt ist diese nur, wenn der Patient ausdrücklich in die Maßnahme einwilligt.