Transfusionsmedizin 2018; 8(02): 121-125
DOI: 10.1055/s-0043-123244
Recht
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Anmerkungen zu Kapitel 3 „Herstellung, Lagerung und Transport von Blutprodukten“ der Hämotherapie-Richtlinie

Robert Zimmermann
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Publication Date:
06 June 2018 (online)

Regelungen zur Organisation des Blutspendewesens, zur Durchführung blutgruppenserologischer Untersuchungen und zur Durchführung der Bluttransfusion haben in Deutschland eine inzwischen durchaus erstaunlich lange Vorgeschichte. Sie beginnt mit der Einrichtung sogenannter Blutspendernachweise ab 1940, die schon damals begleitet war von erstaunlich ins Detail gehenden Richtlinien. Diese Richtlinien lebten in der Bundesrepublik Deutschland wieder auf als „Richtlinien zur Blutgruppenbestimmung und Bluttransfusion“, die zunächst von engagierten Wissenschaftlern erarbeitet und im weiteren Verlauf vom Wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer und vom Bundesgesundheitsamt regelmäßig überarbeitet wurden. Man sieht an dieser Vorgeschichte, dass sich von Anfang an die Bestimmung des wissenschaftlichen Erkenntnisstands aus der Ärzteschaft und die Einbringung von Regularien von Behördenseite in den Vorläuferfassungen der heutigen Hämotherapie-Richtlinien verband.