VPT Magazin 2023; 09(03): 28-29
DOI: 10.1055/s-0043-1770324
Recht

Dürfen Massagepraxen Krankengymnastik abrechnen?

Aktuelle Fälle aus der VPT-Rechtsabteilung

Zusammenfassung

In der Physiotherapie gibt es zwei Arten von zugelassenen Praxen: Massagepraxen und Physiotherapiepraxen. Dabei sind Massagepraxen im Rahmen der Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenversicherungen nur berechtigt Leistungen abzurechnen, die in den Tätigkeitsbereich der/des Masseur*in und Medizinischen Bademeister*in fallen. Dies ist insbesondere die klassische Massagetherapie und die Manuelle Lymphdrainage. Letzteres natürlich nur, wenn die entsprechenden Therapeut*innen über eine Zertifikatsfortbildung verfügen.



Publikationsverlauf

Artikel online veröffentlicht:
20. Juni 2023

© 2023. Thieme. All rights reserved.

Georg Thieme Verlag KG
Rüdigerstraße 14, 70469 Stuttgart, Germany