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DOI: 10.1055/s-0044-1790361
Qualitätsverträge nach § 110a SGB V zur stationären Behandlung der Tabakabhängigkeit: Vernetzung und Implementierungserfahrung aus „rauchfrei plus“ und „rauchfrei ticket“
Hintergrund und Fragestellung: Eine leitliniengerechte Versorgung von Rauchenden ist bisher in Deutschland unzureichend. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat daher die „Stationäre Behandlung der Tabakabhängigkeit“ als weiteren Leistungsbereich für Qualitätsverträge zwischen Kliniken und Krankenkassen festgelegt. Qualitätsverträge nach § 110a SGB V sollen erproben, ob sich durch Vereinbarungen von Anreizen und Qualitätsanforderungen eine Verbesserung der stationären Versorgung erreichen lässt. Die Evaluation des Instituts für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen IQTIG untersucht dabei die Entwicklung der Versorgungsqualität. Die Qualitätsanforderungen und Evaluationskennziffern umfassen Struktur- und Prozessqualität zu Screening, Kurzintervention und Einleitung der Behandlung mit Anmeldung in eine poststationäre Tabakentwöhnung. Gefordert wird zudem ein rauchfreies Klinikumfeld.
Methoden/Erläuterung des Versorgungsprojektes: Tabakentwöhnungsmaßnahmen an eine Leistungsvergütung zu koppeln ist bereits als erfolgreich beschrieben. Erforderlich sind effektive Implementierungsmethoden, um die entsprechenden Rahmenbedingungen und Behandlungsprozesse zu sichern. Das Deutsche Netz Rauchfreier Krankenhäuser & Gesundheitseinrichtungen DNRfK e.V. hat langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Kliniken beim Aufbau einer leitliniengerechten Behandlung des Tabak- und Nikotinkonsums und rauchfreien Klinikumfelds. Die systematische Implementierung von Screening, Kurzintervention und Vermittlung in die kostenfreie Rauchstoppberatung am Telefon mit dem „rauchfrei ticket“ in Kliniken und Arztpraxen wird von der BZgA gefördert.
Ergebnisse/Erfahrungen, Erwartungen: Am Projekt „rauchfrei ticket“ haben 82 Kliniken, bzw. Fachabteilungen und Beratungsstellen teilgenommen. Davon wurden 13 Kliniken nach internationalen Qualitätsstandards als „rauchfrei plus Gesundheitseinrichtung für Beratung und Tabakentwöhnung“ zertifiziert. Mehr als 244 geschulte Multiplikator:innen und über ca. 8.000 Patient:innen in die Rauchstoppberatung am Telefon der BZgA überwiesen wurden zeigen die Praktikabilität und gute Inanspruchnahme der Interventionen. Vorgestellt werden die Anforderungen und Kriterien zu den Qualitätsverträgen und Konzepte zur praktischen Umsetzung.
Diskussion und Schlussfolgerung: Die Anforderungen und Kriterien zu den Qualitätsverträgen und Konzepte zur praktischen Umsetzung werden vorgestellt und diskutiert, wie eine Vernetzung und Begleitung die Verbreitung und Inanspruchnahme von Qualitätsverträgen fördern kann.
Offenlegung von Interessenskonflikten sowie Förderungen: Ich und die Koautorinnen und Koautoren erklären, dass während der letzten 3 Jahre keine wirtschaftlichen Vorteile oder persönlichen Verbindungen bestanden, welche die Arbeit zum eingereichten Abstract beeinflusst haben könnten. Erklärung zur Finanzierung: Die Implementieurng des „rauchfrei tickets“ wird über Zuwendung der BZgA gefördert. Der DNRfK e.V. wird über Mitgliedsbeiträge finanziert. Das Deutsche Netz Rauchfreier Krankenhäuser & Gesundheitseinrichtungen e.V. erhält für die Implementierung des „rauchfrei tickets“ eine Zuwendungsförderung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Publication History
Article published online:
19 September 2024
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Georg Thieme Verlag KG
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