Tierarztl Prax Ausg G Grosstiere Nutztiere 2024; 52(05): 306-307
DOI: 10.1055/s-0044-1791743
Abstracts │ DVG

Evaluierung der Rechtsgrundlagen von Bienenprodukten in der Tierernährung

P Gernt
1   Institut für Tierernährung, Ernährungsschäden und Diätetik, Veterinärmedizinische Fakultät, Universität Leipzig
,
J Dittes
2   Veterinär-Anatomisches Institut, Veterinärmedizinische Fakultät, Universität Leipzig
,
I Vervuert
1   Institut für Tierernährung, Ernährungsschäden und Diätetik, Veterinärmedizinische Fakultät, Universität Leipzig
,
I Emmerich
3   Institut für Pharmakologie, Pharmazie und Toxikologie, Veterinärmedizinische Fakultät, Universität Leipzig
› Institutsangaben
 

Bienenprodukte wie z.B. Honig, Bienenwachs, Propolis, Gelée Royal und Pollen haben sich als Ergänzungsmittel in der Fütterung von Heimtieren (v.a. Ziervögel) und Pferden unlängst etabliert. Aufgrund ihres Nährstoffprofils und der häufig hohen Konzentrationen an Mikronährstoffen und sekundären Pflanzeninhaltsstoffen werden Bienenprodukten gesundheitsfördernde Eigenschaften zugeschrieben.

Studien an landwirtschaftlichen Nutztieren, welche Ergänzungen mit Bienenprodukten erhielten, konnten in letzter Zeit erstmals wissenschaftlich fundierte Ergebnisse zu leistungs- und gesundheitsfördernden Effekten liefern.

Rechtlich sind Imkerei-Nebenerzeugnisse gem. Teil C des Anhangs der Verordnung (EU) 68/2013 als Einzelfuttermittel gelistet, sodass diese Erzeugnisse und daraus gewonnene Erzeugnisse verarbeitet oder naturbelassen in der Tierernährung genutzt werden können. In dieser Verordnung wird zudem eine Angabe des Gesamtzuckergehalts berechnet und Saccharose als verpflichtendes Kennzeichnungselement festgelegt. Zudem sind, wie für jedes Futtermittel, allgemeine Anforderungen an die Sicherheit und das Inverkehrbringen gem. Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 einzuhalten.

Für durch Bienenprodukte ergänzte Futtermittel, die nicht lebensmitteliefernden Tieren dienen, gilt darüber hinaus Artikel 16 der Verordnung 178/2002, welcher eine Kennzeichnung, Werbung oder Aufmachung von Futtermitteln verbietet, die zur Irreführung des Verbrauchers führen können.



Publikationsverlauf

Artikel online veröffentlicht:
24. Oktober 2024

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