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DOI: 10.1055/s-0044-1795118
Erratum: Neue Aspekte in der Reanimationsleitlinie 2021
Erratum
Neue Aspekte in der Reanimationsleitlinie 2021 intensiv 2021; 29(06): 309-315; DOI: 10.1055/a-1625-7980
Im oben genannten Artikel ... - ist auf S. 310, rechte Spalte, 1. Absatz, ein Satz fehlerhaft. Richtig muss der Satz lauten: Organisationsmitglieder dieses Klinik-Reanimationsteams sollten eine akkreditierte ALS-Fortbildung für Erwachsene (ALS: Advanced Life Support) absolvieren. - ist auf S. 310, rechte Spalte, 4. Absatz, ein Satz fehlerhaft. Richtig muss der Satz lauten: Die Sicherung der Atemwege durch die endotracheale Intubation sollte nur durch Ärzte bzw. Pflegende erfolgen, die über eine große Intubationserfahrung verfügen. Eine solche wird angenommen, wenn auf Basis vorhergehender beobachteter Intubationsversuche diese Person in > 95% der Intubationen nach maximal zwei Versuchen erfolgreich intubiert hat.Ansonsten wird eher empfohlen, dass supraglottische Atemwegszugänge gewählt werden. Zur Sicherstellung der Lage des Endotrachealtubus, und auch zur Überwachung der Qualität der CRP, wird die Kapnografie empfohlen [1]. Sie ist generell auch bei einem supraglottischen Atemwegszugang zu empfehlen. - ist auf S. 312, linke Spalte, 1. Absatz, ein Satz fehlerhaft. Richtig muss der Satz lauten: Die zweite Person komprimiert den Beatmungsbeutel nach jeweils 30 Thoraxkompressionen zweimal und führt damit zwei Beatmungen durch. Die Thoraxkompressionen sollen dafür möglichst kurz, auf keinen Fall aber länger als 10 Sekunden unterbrochen werden. Nach Sicherung der Atemwege durch einen Endotrachealtubus oder einen supraglottischen Atemweg soll durchgehend mit einer Frequenz von 10/min beatmet werden.Ein Atemhubzyklus sollte inklusive Inspirations- und Exspirationszeit ca. fünf bis sechs Sekunden lang dauern [4][5]. - ist auf S. 314, 1. Absatz, linke Spalte, ein Satz fehlerhaf. Richtig muss er lauten: Eine weitere Empfehlung ist, dass die Thoraxkompressionen auf entsprechend hartem Untergrund durchgeführt wird, damit eine adäquate Komprimierung des Thorax stattfinden kann [1]. - ist auf S. 314, linke Spalte, am Ende des 5. Absatzes ein Satz ergänzt worden: Alternativ kann Lidocain verwendet werden (initial 100 mg, nach 5 Defibrillationsversuchen noch einmal 50 mg). - ist auf S. 314, rechte Spalte, 5. Absatz, ein Satz fehlerhaft. Richtig muss der Satz lauten: Empfohlen wird die Behandlung nach erfolgreicher Reanimation (▶Abb. 3) bei einem anhaltenden Return of Spontaneous Circulation (ROSC) in einem Cardiac-Arrest-Zentrum (CAC) durchzführen, wenn verfügbar [1]. Nach Rückkehr eines Spontankreislaufs sollten v.a. bei anhaltender Bewusstlosigkeit oder Beatmungsproblemen zerebrale oder intrathorakale Läsionen mittels bildgebender Diagnostik (CT-Thorax, CT-Schädel) ausgeschlossen werden; bei entsprechendem klinischen Verdacht wird zum Ausschluss eines Myokardinfarkts eine Koronarangiografie empfohlen. - ist auf S. 314, rechte Spalte, 7. Absatz ein Satz fehlerhaft. Richtig muss der Satz lauten: Die Sicherung der Atemwege muss durch eine Beatmungstherapie auch nach ROSC fortgesetzt werden, sofern der Patient nicht sofort wieder wach wird [1]. - ist auf S. 314, rechte Spalte, 7. Absatz ein Satz fehlerhaft. Richtig muss der Satz lauten: Wichtig ist, dass eine Hypotension vermieden wird, hierzu werden über einen suffizienten i.v.-Zugang vasoaktive Medikamente (v.a. Adrenalin) und Volumen appliziert (MAP soll bei >= 65 mmHg liegen). Die Korrektur wurde in der Onlineversion des Artikels ausgeführt am: 31.10.2024
Publication History
Article published online:
06 November 2024
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