VPT Magazin 2025; 11(01): 6
DOI: 10.1055/s-0045-1802998
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Telemedizinische Leistungen: Kostenpauschalen für Hard- bzw. Software können jetzt beantragt werden!

Zusammenfassung

Ab dem 01.01.2025 erhalten Praxen im Bereich der Physiotherapie Finanzierungspauschalen für die Hardware sowie der Software zur Erbringung telemedizinischer Leistungen („Videotherapie"). Darauf hatten sich im letzten Jahr die maßgeblichen Verbände der Physiotherapie und der GKV-Spitzenverband geeinigt.



Publikationsverlauf

Artikel online veröffentlicht:
10. Februar 2025

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