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VPT Magazin 2025; 11(01): 6
DOI: 10.1055/s-0045-1802998
DOI: 10.1055/s-0045-1802998
Wir
Telemedizinische Leistungen: Kostenpauschalen für Hard- bzw. Software können jetzt beantragt werden!

Zusammenfassung
Ab dem 01.01.2025 erhalten Praxen im Bereich der Physiotherapie Finanzierungspauschalen für die Hardware sowie der Software zur Erbringung telemedizinischer Leistungen („Videotherapie"). Darauf hatten sich im letzten Jahr die maßgeblichen Verbände der Physiotherapie und der GKV-Spitzenverband geeinigt.
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
10. Februar 2025
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