Anästhesiol Intensivmed Notfallmed Schmerzther 2002; 37(1): 43-51
DOI: 10.1055/s-2002-20084
Mini-Symposium: Sauerstoff - Nutzen und Risiko
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

Risiken des Sauerstoffs
in der Laserchirurgie

Risks Concerning Oxygen in Laser SurgeryH.  Gehring
  • 1Klinik für Anästhesiologie, Universitätsklinikum Lübeck
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
13. Februar 2002 (online)

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Einführung

Seit der Anwendung von Äther, Lachgas und Cyclopropan und die Mischung der Narkosegase mit Sauerstoff durch den Anästhesisten sind Explosionen und Brände im Bereich des Patienten beschrieben worden. 1937 noch untersuchte die American Society of Anesthesiologists 230 Explosionen in Operationssälen, die mit 36 Todesfällen und 89 schweren Verletzungen einhergingen [1] [2]. Wesentliche Ursachen waren zu dieser Zeit das Auftreten einer Zündenergie (Funke) durch eine elektrostatische Aufladung oder durch die Elektrokoagulation in Anwesenheit von brennbaren Material oder Gasen in einer mit Sauerstoff angereicherten Atmosphäre. Besondere Kennzeichen dieser Gefahren waren das unerwartete Auftreten und die nicht einschätzbaren Folgen. Die Einführung nicht-brennbarer volatiler Anästhetika wie Halothan und Enfluran, die ständige Verbesserung der technischen Konzepte der Beatmungsgeräte und die Empfehlungen für bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der elektrostatischen Aufladung führten zur einer deutlichen Reduktion dieser dramatischen Ereignisse [1] [2]. In der modernen Ära der Laserchirurgie sind folgende Fakten von erheblicher Bedeutung: die Anwesenheit von Sauerstoff ist obligat zur ausreichenden Oxigenierung des Patienten, Lachgas wird weiterhin noch eingesetzt und durch die thermische Leistung des Lasers wird eine hochpotente Zündquelle aktiviert. Auch heute ist eine der häufigsten und der gefürchtetsten Komplikationen bei der Laseranwendung im Bereich der Atemwege die Entstehung eines Brandes durch Entzündung von Fremdmaterial im Operationssitus [3,4]. Wesentlicher Vorteil des Lasers ist jedoch die kontrollierte und zielgenaue Applikation im Gewebe, die eine Minimierung des Risikos erlaubt. Seit der klinischen Einführung des Lasers 1970 ist die Inzidenz dieser Komplikationen für den Zeitraum bis etwa 1985 mit 0.4 - 1.5 % beschrieben [5] [6]. Im Zeitraum von 1/1989 bis 6/1990 wurden der FDA noch 21 Fälle mit Laserkomplikationen gemeldet, darunter 3 mit Feuer in den Luftwegen und 2 mit anderen Verbrennungen. 12 dieser Verletzungen waren als schwer zu bezeichnen und endeten in 7 Fällen mit tödlichen Ausgang [7]. Die Häufigkeit im Zeitabschnitt nach 1985 kann nicht mehr eindeutig geklärt werden. Dies hat folgende Gründe: 1. Die hohe Inzidenz dieser Komplikationen führte zu einer Reihe von allgemeinen und fachspezifischen Empfehlungen zur Vermeidung dieser Zwischenfälle. 2. Besonders in den 90er Jahren nahm der Einsatz von Lasereingriffen deutlich in allen chirurgischen Bereichen zu. 3. Durch die Etablierung der rein intravenösen Anästhesie und der Entwicklung von laserresistenten Tuben konnte das anästhesiebezogene Risiko in den oberen Luftwegen deutlich reduziert werden. 4. Es wurden nicht mehr alle Ereignisse dieser Art veröffentlicht, so dass von einer nicht bekannten Dunkelziffer ausgegangen werden muss.

Gegenstand der vorliegenden Übersicht soll nicht nur die Beschreibung der Gefahr von Sauerstoff in der Laserchirurgie sein, sondern auch auf die potentiellen Gefahren anderer Zündquellen hinweisen (Tab. [1]), die in einer mit Sauerstoff angereicherten Umgebung zur Verbrennung von Material und Gasen führen können [1] [2] [8] [9]. Auch heute noch treffen die Ereignisse von Feuer und Explosionen völlig unerwartet ein: Während einer Schieloperation erleidet ein knapp 3 jähriges Kind durch einen Brand schwere Verletzungen im Gesichts- und Kopfbereich [10]. Der Eingriff erfolgte in Ketanestanästhesie unter Spontanatmung, wobei Sauerstoff über eine Nasensonde appliziert wurde. Ausgelöst wurde die Verbrennung durch das Zusammentreffen einer erhöhten Sauerstoffkonzentration im Op-Feld und durch die Energie bei der Elektrokoagulation des Operateurs zur Blutstillung. Land- und Oberlandesgericht sowie zum Schluss der Bundesgerichtshof sahen in der Wahl der Narkosedurchführung den Fehler und haben die Anästhesistin zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt. Als eine wesentliches Argument für die Gefährdung des Patienten wurde der Mangel an Kommunikation zwischen Operateur und Anästhesist herangezogen. Die Richter des Bundesgerichtshofs betonten in der Urteilsbegründung, dass die Kommunikation untereinander als „oberstes Gebot und Richtschnur für das Zusammenwirken mehrerer Ärzte” zu sehen ist.

Literatur

Korrespondenzadresse

PD Dr. med. Hartmut Gehring

Klinik für Anästhesiologie, Medizinische Universität

Ratzeburger Allee 160

23538 Lübeck

eMail: gehring@medinf.mu-luebeck.de