Laryngorhinootologie 2003; 82(3): 196
DOI: 10.1055/s-2003-38409-3
Stellungnahme
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

Stellungnahme zum Kommentar von Prof. Werner

W.  Kehrl1 , J.  Tolkemitt 2 , P.  Düsterhus 2
  • 1 1 HNO-Klinik, Marienkrankenhaus Hamburg (Ltd. Ärzte: Prof. Dr. G. Neumann, PD Dr. W. Kehrl)
  • 2 2 Klinik und Poliklinik für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde (Direktor: Prof. Dr. U. Koch), Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Universität Hamburg
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Publication Date:
29 April 2004 (online)

Der wesentliche Kritikpunkt von Herrn Prof. Werner an der von uns vorgelegten Arbeit ist die Tatsache, dass es sich um eine retrospektive Analyse handelt. Diesem Kritikpunkt ist primär zuzustimmen. Es gibt jedoch nach unserer Ansicht Gründe, die auch die Veröffentlichung einer retrospektiven Studie erlauben:

In der bisher vorliegenden Literatur gibt es sowohl heute und noch weniger während der Durchführung der Untersuchung 1996 keine wirklich validen Untersuchungen zu der hier vorgelegten Fragestellung. Die laserchirurgische Therapie von glottischen T2-Larynxkarzinomen hat sich seit Mitte der 80er-Jahre immer schneller als Standardtherapie präsentiert. Grundlage bei der Entwicklung neuer Methoden sollten in der Regel prospektive Untersuchungen zwischen dem bisherigen Standard und der neuen Therapieform sein. Diese Untersuchungen sind in dieser Form nie vorgelegt worden. Wie an anderen Kliniken auch hat sich die Laserchirurgie an der Hals-Nasen-Ohrenklinik der Universität Hamburg durchgesetzt. Auch wir waren von der Vorgehensweise begeistert und haben keinerlei prospektive Untersuchungen durchgeführt. Als verantwortungsvollen Ärzten und Wissenschaftlern war es uns jedoch ein Anliegen, zumindest retrospektiv den Erfolg der neuen Methode im Vergleich zur Standardtherapie zu überprüfen. Die Selektion des Patientengutes ist neben den geschilderten Kriterien auch durch die Zeit erfolgt. Während zu Anfang des Untersuchungszeitraumes dem Trend der Zeit zufolge vermehrt konventionell-chirurgische Maßnahmen eingesetzt wurden, hat sich zum späteren Zeitpunkt immer mehr die laserchirurgische Therapie durchgesetzt. Die fehlende Klassifikation in T2a- und T2b-Tumoren war in der Tat aufgrund der retrospektiven Aktenaufarbeitung nicht möglich. Ein weiterer Kritikpunkt an der vorliegenden Arbeit ist der nur geringe Zugewinn an neuen Informationen. Da bisher keine prospektiven und nur zwei retrospektive Analysen mit geringen Patientenzahlen vorliegen (siehe Stellungnahme Prof. Werner), scheint uns die Publikation unserer Ergebnisse zur weiteren Festigung des vorliegenden Trends gerechtfertigt.

Insgesamt zeigt die Kontroverse um diese Arbeit, dass neue Therapieverfahren prinzipiell vor ihrer Einführung durch prospektive Untersuchungen abgesichert werden sollten. Unseres Erachtens sollten aber auch retrospektive Untersuchungen zur Aufdeckung von Trends publiziert werden, wenn keine validen prospektiven Untersuchungen vorliegen oder nicht durchzuführen sind.

Priv.-Doz. Dr. Wolfgang Kehrl

HNO-Klinik Marienkrankenhaus

Alfredstraße 9 · 22087 Hamburg