Dtsch Med Wochenschr 2003; 128(30): 1618
DOI: 10.1055/s-2003-40931-2
Leserbriefe
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

Evidenzbasierte Therapie der Osteoporose - Erwiderung

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Publication Date:
29 April 2004 (online)

Die in unserem Beitrag [1] dargestellte Therapie der Osteoporose steht in Einklang mit den durch den Dachverband osteologischer Fachgesellschaften erstellten Leitlinien zur Diagnostik und Therapie der Osteoporose entsprechend den Kriterien einer auf Evidenz basierten Medizin, wie sie auch im Internet unter www.bergmannsheil.de/leitlinien-dvo abgerufen werden können.

Diese Leitlinien wenden sich nicht nur an alle in der Behandlung von Osteoporose einbezogenen Ärzte, sondern bewusst auch an diejenigen Instanzen der Gesundheitsadministration, die im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsgebots Verordnungen und Budgets prüfen. In diesem Sinne definieren die Leitlinien einen wissenschaftlich begründeten Standard der Diagnostik und Therapie der Osteoporose, der sowohl der Definition des „medizinisch Notwendigen“ als auch des „wirtschaftlich Vertretbaren“ entspricht. Dies bedeutet einerseits, dass kein Arzt, der seine Patienten entsprechend den Leitlinien behandelt, wegen einer Überschreitung seines Arzneimittelbudgets in Regress genommen werden kann. Andererseits bedeutet es aber auch, dass die Behandlung der Patienten mit Osteoporose gut dokumentiert werden muss, damit, falls es zur Prüfung des jeweiligen Arztes kommt, eine etwaige Überschreitung des Budgets entsprechend begründet werden kann.

Hieraus wird deutlich, dass die im Leserbrief beschriebenen „klinisch tätigen Spezialisten nicht nur einfach für ihr Fachgebiet die maximale Therapie fordern und dafür die pekuniäre Verantwortung an die niedergelassenen Vertragsärzte abgeben“, sondern ganz im Gegenteil über die Entwicklung von Leitlinien und die Definition von Therapiestandards zusammen mit den niedergelassenen Kollegen, eine bestmögliche Versorgung der uns allen anvertrauten Patienten gewährleisten möchten. In diesem Sinne können wir auch Argumentationshilfen unter www.minne.de zur Verfügung stellen, wenn niedergelassene Kollegen von Regressen bedroht sind. Auch wir als die „klinisch tätigen Spezialisten“ bedauern den zunehmenden Aufwand für Dokumentation und Verwaltung sowie den ansteigenden Zwang zu Rechtfertigungen, denen die ärztliche Tätigkeit immer mehr ausgesetzt ist. Allerdings möchten wir hiermit auch dem weit verbreiteten Irrtum entgegen treten, dass „der deutsche Vertragsarzt mit seinem persönlichen Honorar für jede einzelne Verordnung haften muss“. Schließlich kann er nur dann zur Haftung herangezogen werden, wenn er nicht nachweisen kann, dass er entsprechend wissenschaftlich fundierter Therapiestandards behandelt.

Literatur

  • 1 Minne H W, Pfeifer M. Evidenzbasierte Therapie der Osteoporose.  Dtsch Med Wochenschr. 2003;  128 931-936

Autoren

Dr. med. Michael Pfeifer
Prof. Dr. med. Helmut W. Minne

Institut für Klinische Osteologie und Klinik „DER FÜRSTENHOF“

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