Aktuelle Urol 2003; 34(3): 146
DOI: 10.1055/s-2003-45321
Aus der Rechtsprechung

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„Virtuelle Schaufenster” und das Verbot der berufswidrigen Werbung

Hans-Joachim Schade1 , Kanzlei Broglie1
  • 1Schade & Partner, Wiesbaden
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Publication Date:
24 June 2003 (online)

 

Zusammenfassung

Das Internet bietet aufgrund seines globalen Charakters auch der Ärzteschaft eine hervorragende Möglichkeit, sich sowie ihre Produkte der Patientengemeinschaft zu präsentieren. „Virtuelle Schaufenster” bieten sich diesbezüglich geradezu an, um dem Patienten einen Überblick über den Leistungsumfang der Arztpraxis zu liefern.

RA Hans-Joachim Schade
Kanzlei Broglie

Schade & Partner

Wiesbaden