Zusammenfassung
Mit Inkrafttreten des GKV-Gesundheitsreformgesetzes 2000 am 22. Dezember 1999 wurden in Deutschland die Weichen gestellt, das bisherige Entgeltsystem abzulösen. Dieses aus Fallpauschalen, Sonderentgelten und tagesgleichen Pflegesätzen bestehende System wird zugunsten eines „flächendeckenden” Systems von diagnosen- und prozedurenbezogenen Fallpauschalen ersetzt.