intensiv 2003; 11(6): 264-265
DOI: 10.1055/s-2003-814086
Recht
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Die wegen Kirchenaustritts ausgesprochene Kündigung einer schwer behinderten Krankenschwester wurde als berechtigt ­anerkannt

Werner Schell
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Publication Date:
07 January 2004 (online)

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) Baden-Württemberg vom 26.5.2003 durfte ein kirchlich ausgerichtetes Unternehmen (evangelisches Krankenhaus) einer schwer behinderten Arbeitnehmerin (Krankenschwester) kündigen, weil sie aus der Kirche ausgetreten war. Denn kirchliche Einrichtungen, so der VGH, dürfen den Dienst grundsätzlich nach ihrem Selbstverständnis regeln. Wenn der kirchliche Arbeitgeber den Kirchenaustritt seiner Arbeitnehmerin als Loyalitätsverletzung und somit als Kündigungsgrund ansieht, muss dies vom Staat und vom Integrationsamt (früher: Hauptfürsorgestelle) hingenommen werden.

Werner Schell

Dozent/Dipl.-Verwaltungswirt

Harffer Straße 59

41469 Neuss

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