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intensiv 2003; 11(6): 264-265
DOI: 10.1055/s-2003-814086
DOI: 10.1055/s-2003-814086
Recht
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York
Die wegen Kirchenaustritts ausgesprochene Kündigung einer schwer behinderten Krankenschwester wurde als berechtigt anerkannt
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Publication History
Publication Date:
07 January 2004 (online)


Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) Baden-Württemberg vom 26.5.2003 durfte ein kirchlich ausgerichtetes Unternehmen (evangelisches Krankenhaus) einer schwer behinderten Arbeitnehmerin (Krankenschwester) kündigen, weil sie aus der Kirche ausgetreten war. Denn kirchliche Einrichtungen, so der VGH, dürfen den Dienst grundsätzlich nach ihrem Selbstverständnis regeln. Wenn der kirchliche Arbeitgeber den Kirchenaustritt seiner Arbeitnehmerin als Loyalitätsverletzung und somit als Kündigungsgrund ansieht, muss dies vom Staat und vom Integrationsamt (früher: Hauptfürsorgestelle) hingenommen werden.